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   VGH Bayern, 08.11.2006 - 23 ZB 06.2592   

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https://dejure.org/2006,45743
VGH Bayern, 08.11.2006 - 23 ZB 06.2592 (https://dejure.org/2006,45743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2006 - 23 ZB 06.2592 (https://dejure.org/2006,45743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2006 - 23 ZB 06.2592 (https://dejure.org/2006,45743)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 BV 15.1025

    Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage

    In seinem Beschluss vom 8. November 2006 - 23 ZB 06.2592 - (juris Rn. 3) habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage verneint, wenn die angefochtenen Bescheide lediglich zugunsten des Klägers unter Berücksichtigung einer bestandskräftigen endgültigen Beitragsveranlagung als Vorleistung Erstattungsbeträge festsetzten und darüber hinaus eine zusätzliche Beschwer nicht enthielten; der Kläger könne in diesem Fall nicht über eine Anfechtungsklage gegen die Erstattungsbescheide eine für ihn noch günstigere Anrechnung von Vorleistungen erreichen (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.10.2006 - 23 ZB 06.2497- juris Rn. 4).

    Ein Kläger kann jedoch nicht über eine Anfechtungsklage gegen solche Erstattungsbescheide eine für ihn noch günstigere Anrechnung von Vorleistungen erreichen (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2005 - 23 ZB 05.171; B.v. 24.10.2006 - 23 ZB 06.2497 - BeckRS 2009, 40416; B. v. 8.11.2006 - 23 ZB 06.2592 - BeckRS 2009, 40391).

  • VGH Bayern, 25.10.2007 - 23 ZB 07.1941

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Keine

    Eine solche ist nur dann anzunehmen, wenn eine höchstrichterlich bisher nicht geklärte Tatsachen- oder Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mit Auswirkung auf den Einzelfall aufgeworfen wird, welche für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne einer einheitlichen Anwendung und Auslegung oder für die Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BayVGH vom 8.11.2006 Az. 23 ZB 06.2592; vom 15.7.1996 GK 1997 Nr. 30; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 10 zu § 124).
  • VG München, 04.12.2014 - M 10 K 14.1482

    Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungssatzung, Neues Satzungsrecht,

    In seinem Beschluss vom ... November 2006 - 23 ZB 06.2592 - (juris Rn. 3) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage verneint, wenn die angefochtenen Bescheide lediglich zugunsten des Klägers unter Berücksichtigung einer bestandskräftigen endgültigen Beitragsveranlagung als Vorleistung Erstattungsbeträge festsetzten und darüber hinaus eine zusätzliche Beschwer nicht enthielten; der Kläger könne in diesem Fall nicht über eine Anfechtungsklage gegen die Erstattungsbescheide eine für ihn noch günstigere Anrechnung von Vorleistungen erreichen (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.10.2006 - 23 ZB 06.2497- juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 29.01.2007 - 23 ZB 06.3152
    Eine solche ist nur anzunehmen, wenn eine höchstrichterlich bisher nicht geklärte Tatsachen- oder Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mit Auswirkung auf den Einzelfall aufgeworfen wird, welche für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne einer einheitlichen Anwendung und Auslegung oder für die Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BayVGH vom 8.11.2006 Az. 23 ZB 06.2592; vom 15.7.1996 GK 1997 Nr. 30; Kopp/Schenke, a.a.O., Nr. 10 zu § 124).
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